Auch wenn das Ergebnis bisher ein vorläufiges ist, lassen sich bereits einige Aussagen zum Wahlverhalten der Studierenden ableiten. [3]
Wahlbeteiligung und Wahl
Die Wahlbeteiligung ist mit 30,13% im Vergleich zum Vorjahr (28,11%) stabil und hat sich sehr leicht gesteigert.
Auch wenn unsere Wahlbeteiligung damit im Vergleich zu der an anderen Universitäten erfreulich hoch ausgefallen ist, führt sie zu einer gering(er)en Legitimation unseres StuPas. Nicht einmal jede*r dritte Studierend*e hat den Weg ins virtuelle Wahllokal gefunden. Daran müssen wir alle arbeiten.
All jenen, die abgestimmt haben, herzlichen Dank dafür! Ihr helft dabei, unsere Demokratie zu sichern!
Es gab eine „echte“ Wahl im Sinne einer Auswahl: Dieses Jahr gab es erneut deutlich mehr Kandidatinnen als es Plätze im StuPa gibt, sodass die Wahl zwischen unterschiedlichen Vertreter*innen bestand. Das ist super!
Gegenüber dem Vorjahr war die Zahl der Kandidat*innen aber geringer.
Liebe Stellvertreter*innen, bitte nutzt eure Stimme und versteht euch nicht als Verlierer*innen dieser Wahl. Zumal das Ergebnis noch vorläufig ist und durch die jüngst beschlossene Änderung [1] unserer Satzung, wonach von dem AStA-Vorsitz abgesehen, Stupist*innen mit der Annahme eines AStA-Referats ihr Mandat als Stupist*innen verlieren, auch noch Änderungen wahrscheinlich sind.
Vertretung der einzelnen Studiengänge
Von den 21 Sitzen im StuPa entfallen zwölf auf Humanmediziner*innen, sieben auf Zahnmediziner*innen und zwei auf Vertreter*innen der gemeinsamen Fachschaft Biochemie/Biomedizin.
Gegenüber dem Vorjahr hat sich das Verhältnis auf Kosten der gemeinsamen Fachschaft Biochemie/-medizin um einen Sitz zu Gunsten der Zahnmediziner*innen verschoben. Der Anteil der Humanmedizinstudierenden ist stabil geblieben.
Alle Zahnmedizinstudierenden und alle Kanditat*innen der gemeinsamen Fachschaft Biochemie, die sich haben aufstellen lassen, wurden gewählt. Das legt ein hohes Bewusstsein für die notwendige Repräsentation unter den Wähler*innen nahe.
Vertretung der Geschlechter
Die Verteilung der Geschlechter – in einem binären Geschlechtersystem – hat sich zu Ungunsten der Frauen entwickelt.
Schaubild 5: Verteilung der Sitze auf die Geschlechter, Stand 2019/20 Schaubild 6: Verteilung der Sitze auf die Geschlechter, Stand Wahl 2020/21
Interessant ist nicht nur das Verhältnis von Männern und Frauen unter den Hauptvertreter*innen, sondern auch unter den Kandidat*innen und ob Vertreter*innen eines Geschlechts verhältnismäßig häufiger aus dem zur Wahl stehenden Anteil an Kandidat*innen gewählt wurden.
Da die Übersichtsgrafik ihrem Namen alles andere als gerecht wird und im ersten Moment überhaupt keine Übersicht zu vermitteln mag, habe ich sie noch einmal in ihre einzelnen Bestandteile zerlegt (s. u.).
Das Verhältnis von Männern zu Frauen ist sowohl bezogen auf die Kandidat*innen (Abb. 8) als auch auf die gewählten Hauptvertreter*innen (Abb. 9) nahezu paritätisch.
Bezogen auf die Studiengänge Human- und Zahnmedizin, deren Studierendenschaft zu etwas mehr als 2/3 aus Frauen besteht, ist es also nicht repräsentativ.
Schaubild 8: Geschlechterverteilung unter den Kandidat*innen in einem binären Geschlechtersystem. Schaubild 9: Die Zahlen addiert können und müssen keine 100% ergeben. Stellen sich viele Kandidat*innen zur Wahl, können trotzdem nur 21 Plätze vergeben werden, die Balken/Zahlen werden automatisch kleiner. Relevant ist die Differenz zwischen den beiden Balken eines Jahres.
Der Anteil an gewählten Männern von den zur Wahl stehenden Kandidaten ist größer als der Anteil an gewählten Frauen von den zur Wahl stehenden Kandidatinnen.
Zugehörigkeit zu ausgewählten Projektgruppen
Eine Untersuchung der Steckbriefe der Kandidat*innen auf verwendete Stichworte wie im Vorjahr hat sich nicht angeboten, da die Vorstellung der Kandidat*innen diesmal sehr knapp ausgefallen ist.
Da ich die Zugehörigkeit zu ausgewählten Projektgruppen für die Betrachtung des Wahlergebnisses des vergangenen Jahres zum Kriterium erhoben habe, hier noch ein kurzer Blick auf die aktuelle Situation.
Der Anzahl derer, die sich als kritische Mediziner*innen bezeichnen und/oder in der gleichnamigen Gruppe Mitglied sind, ist unter den Stellvertreter*innen (vier an der Zahl) doppelt so hoch wie unter den Hauptvertreter*innen (zwei).
Umgekehrt ist die Zahl der Mitglieder der Gruppe Medimeisterschaften unter den Hauptvertreter*innen dreimal so hoch (drei Personen) wie unter den Stellvertreter*innen (eine Person). Genauso verhält es sich mit den GEAner*innen. Unter den Hauptvertreter*innen sind ebenfalls drei, während nur ein*e Stellvertreter*in Mitglied in der GEA ist.
Gegenüber dem Vorjahr hat sich der Anteil an Vertreter*innen der beiden Gruppen GEA und Medimeisterschaften drastisch reduziert. In der laufenden Legislatur sind unter den Hauptvertreter*innen acht Mitglied der GEA und sechs Mitglied in der Gruppe Medimeisterschaften wobei fünf Abgeordnete in beiden Gruppen aktiv sind.
Limitationen
Wie in der Vergangenheit wird die Aussagekraft dieser rein quantitativen Betrachtung stark eingeschränkt:
- Repräsentation allein bedeutet keine materielle Verbesserung der Verhältnisse und wird häufig auch im Sinne eines Tokenism [2] angestrebt.
- Die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Projektgruppe ist kein hinreichendes Merkmal, um ein politische Haltung zu charakterisieren.
- Quantitative Analysen, bunte Diagramme und Zahlen vermitteln einen objektiven Eindruck, der die Wirklichkeit aber nicht wiederzugeben mag.
[1]Diese Änderung gilt nach Beschluss bei der 7. ordentlichen Sitzung des StuPa und wurde von der Rechtsabteilung der MHH geprüft.
[2]Der Begriff wurde von der US-amerikanische Soziologin Rosabeth Moss Kanter Ende der 1970er-Jahre entwickelt. Er benennt, wenn marginalisierte Personen (ungewollt) eine Alibifunktion innerhalb von Gruppen einnehmen. Token werden nicht als Individuen betrachtet, sie werden lediglich als Repräsentant*innen „ihrer“ vermeintlichen Gruppe instrumentalisiert und so auf ihre vermeintlichen Identitätskategorien reduziert. Dadurch haben sie nicht die Möglichkeit für sich selbst zu sprechen, sondern sollen ganze (konstruierte) Gruppen repräsentieren. So werden marginalisierte Menschen wie BIPoC (Schwarze, Indigene und People of Color)(2) oder FLINT Personen (Frauen, Lesben, Inter, Non-Binary und Trans-) (scheinbar) sichtbar, die diskriminierenden Strukturen innerhalb der Organisation bleiben jedoch (gleich). Durch Tokenism stellen sich Gruppen oder Institutionen nach außen als emanzipiert und divers dar, um dafür Anerkennung zu bekommen, die privilegierten Menschen können sich aber innerhalb der Struktur ihre Machtposition und ihre Privilegien weiterhin absichern.
Durch Tokenism werden BIPoC ständig und nur als Repräsentant*innen einer Gruppe und nur als Ansprechnpartner*innen für Rassismuskritik und nicht als Individuen gesehen. Quelle: Antirassistische Infomail #2 der AntiRa AG von Ende Gelände Berlin.
[3] Mit der Bestätigung der Wahlergebnisse vom 22.02. wurden diese amtlich.
/jw