Hier könnt ihr den Redebeitrag der Kritischen Mediziner*innen lesen, den sie am Weltfrauentag während der Demo vorgelesen haben:
Hallo an Alle,
wir sind die Kritischen Mediziner*innen Hannover, eine Projektgrupe von Studierenden an der Medizinischen Hochschule. Wir freuen uns sehr heute hier an Eurer Seite zu demonstrieren!
»Ich werde mein medizinisches Wissen zum Wohle der Patientin oder des Patienten und zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung teilen.«
Das steht so in der Deklaration von Genf, in der ethische Richtlinien vom Weltärzt*innenverbund formuliert wurden, an denen wir uns als zukünftige Ärztinnen und Ärzte orientieren wollen.
So weit, so gut! Aber was wenn uns Gesetzte ausdrücklich verbieten und uns Strafe androhen, wenn wir eben dies tun?!
So ist es im Fall des Paragraphen 219a des Strafgesetzbuches!
Der Bundestag hat am Donnerstag, den 21. Februar 2019, für eine Neufassung des Paragrafen 219a gestimmt.
Was dabei herauskam, ist ein fauler Kompromiss!
Ärztinnen und Ärzte dürfen jetzt auf Ihren Webseiten mitteilen, dass sie diesen Eingriff durchführen.
Das Problem ist, dass Werbung weiterhin mit Informationen gleichgesetzt wird!
Und das heißt, dass Ärzt*innen wie z. B. Kristina Hänel weiterhin verboten wird, sachliche Informationen zu Methoden, zu Risiken und zu Komplikationen des Schwangerschaftsabbruches auf ihren Webseiten bereitzustellen.
Diese sachliche Aufklärung bleibt mit dem Paragraphen 219a strafbar.
Strafbar mit Freiheitsstrafen von bis zu 2 Jahren oder hohen Geldstrafen.
Für ungewollt Schwangere, die sich im Netz informieren, bedeutet das, dass eine künstliche Hürde erschaffen wird und sie fast zwangsläufig auf den Webseiten der selbsternannten »Lebensschützer« landen. Hierbei handelt es sich vor allem um christlich fundamentalistische und rechte Gruppierungen.
Jährlich veranstalten sie den sogenannten »Marsch fürs Leben«, auf dem sie das totale Verbot des Schwangerschaftsabbruchs und die Bestrafung von den daran beteiligten Frauen, Ärztinnen und Ärzten fordern.
In den letzten Jahren wurden nicht nur hunderte von Ärzt*innen von Ihnen angezeigt, sondern sie belagern auch Informationsstellen wie ProFamilia und die Praxen von Ärzt*innen wie Frau Hänel und belästigen Frauen, die sich an diese hilfesuchend wenden.
Das alles führt zu Verunsicherung bei den Ärzt*innen.
Deshalb wundert es uns nicht, dass immer weniger Kliniken und Praxen Schwangerschaftsabbrüche anbieten.
Laut Statistischem Bundesamt sind die Zahlen seit 2003 um unglaubliche 40 Prozent gesunken, von ehemals 2000 auf nun bloß 1200 Stellen.
Diese Entwicklung erschwert es denen unter uns, die gerne den Eingriff erlernen möchten. Denn es ist von dem Krankenhaus abhängig, ob man in seiner Facharztausbildung mit diesem Eingriff in Kontakt kommt.
Und jene von uns, die noch unsicher sind, fragen sich vielleicht: warum sollte man lernen wollen, was einen in rechtliche Grauzonen bringt?
Und deshalb fordern wir genauso wie der Präsident der Bundesärzt*innenkammer Herr Montgomery, die Politik auf, konkret etwas gegen die massive Störung durch sogenannte Lebensschützer zu unternehmen.
Es erschüttert uns, wenn wir hören, dass Frauenärztinnen und -ärzte, wie z. B. der Gynäkologe Michael Spandau von Frauen berichtet, die über 200 Kilometer für den Eingriff fahren müssen.
Hier eine Anmerkung: Herr Spandau ist 70 Jahre alt und eigentlich bereits seit drei Jahren in Rente.
Er arbeitet weiterhin, da er der einzige Arzt in ganz Niederbayern ist, der Schwangerschaftsabbrüche durchführt.
Solche Versorgungslücken sind unzumutbar.
Wir kritisieren, genauso wie Experten und Expertinnen aus zahlreichen Fachverbände, die mit fünf Millionen Euro Steuergeldern geplante Studie des Bundesgesundheitsministeriums zum sogenannten »Post Abortion Syndrome«.
Sogenannt, weil es für dieses Syndrom keine wissenschaftliche Evidenz gibt und dieser Begriff von den vermeintlichen »Lebensschützern« erfunden wurde!
Es gibt bereits zahlreiche internationale Studien, die die gesundheitlichen Folgen von Schwangerschaftsabbrüchen untersucht haben und alle kamen zum gleichen Ergebnis: das Risiko für Frauen, seelische Probleme zu entwickeln, ist nach einer einmaligen Abtreibung im ersten Trimester nicht höher, als wenn sie das Kind austragen!
Die Beratungsstelle ProFamilia fasst zusammen: Risikofaktor ist nicht der Eingriff selbst, sondern die wahrgenommene Stigmatisierung von diesem – und wir finden diese Stigmatisierung wird durch eine solche Drohkulisse weiter verstärkt!
Was wir brauchen ist keine politisch motivierte Studie, nein wir brauchen eine gesetzlich garantierte, flächendeckende und qualitativ bessere Versorgung von ungewollt Schwangeren!
Wir fordern die volle Informationsfreiheit, Entstigmatisierung und Entkriminalisierung ungewollt Schwangerer und der Ärztinnen und Ärzte.
Wir fordern, dass Betroffene, Berater*innen und Ärzt*innen vor radikalen Abtreibungsgegner*innen geschützt werden!
Wir solidarisieren uns mit den angeklagten Ärztinnen und Ärzte, wie Frau Hänel, Frau Szász und Frau Nicklaus und fordern eine Rechtssicherheit für eben diese.
Und weil in Kristina Hänels Worten, »der Paragraph 219a etwas macht, was sich einfach nicht gehört für einen demokratischen Staat, nämlich einer Fachgruppe die Information verbietet« fordern wir zusammen mit den Linken, den Grünen, der FDP, der SPD, dem Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung, dem What the fuck Bündnis, Pro Familia und zahlreichen anderen: Weg mit 219a!
Vielen Dank!